Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PLAYFOLIO
Veröffentlichung September 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
(1) Anbieterin der Playfolio-Anwendung und des Playfolio-Spiels („Playfolio“) ist die Playfolio UG (haftungsbeschränkt), Johann-Clanze Str. 14, 81369 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 302448, vertreten durch die Geschäftsführer Damian Breu und Alexander Keussen, E-Mail: Gaming@support.playfolio.de, USt-IdNr.: DE455103237 („Playfolio“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die kostenlose Nutzung des Playfolio-Spiels, für die Gutschrift und Nutzung von Playcoins sowie für den Erwerb eines Premium Pass. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind.
(3) Diese AGB regeln nicht den Vertrag über eine Finanzportfolioverwaltung mit AXIA Asset Management GmbH („AXIA“), den Konto- und Depotvertrag mit Baader Bank Aktiengesellschaft („Baader Bank“) und auch nicht sonstige Verträge über Finanzdienstleistungen. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ausschließlich die jeweils separat bereitgestellten und vom Nutzer angenommenen Vertragsbedingungen, Kundeninformationen und Einwilligungen der betreffenden Gesellschaften.
§ 2 Playfolio-Spiel und Spielkonto
(1) Playfolio ist ein digitales Spiel mit spielerischen Funktionen rund um das Thema Geldanlage. Es kann grundsätzlich ohne Nutzerkonto genutzt werden. Bestimmte Funktionen, insbesondere eine Depotanbindung, setzen ein Nutzerkonto sowie gegebenenfalls einen erfolgreichen separaten Onboarding- und Vertragsabschluss voraus.
(2) Ein Spielkonto ist personengebunden. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nutzer müssen ihre Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff schützen und Playfolio bei einem Verdacht auf Missbrauch unverzüglich informieren.
(3) Ein Anspruch auf die Einrichtung eines Spielkontos oder auf bestimmte Spielinhalte besteht nicht. Dies berührt gesetzliche Ansprüche bei kostenpflichtigen digitalen Leistungen nicht.
§ 3 Premium Pass
(1) Playfolio kann einen monatlichen Premium Pass sowie einen Premium Pass mit zwölfmonatiger Laufzeit anbieten. Umfang, Preis einschließlich Umsatzsteuer, Zahlungsart und gegebenenfalls verfügbare Funktionen ergeben sich aus der Bestellseite vor Abgabe der Bestellung.
(2) Der monatliche Premium Pass verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Wurde der Premium Pass über den Google Play Store oder den Apple App Store erworben, erfolgt die Kündigung über die jeweilige Aboverwaltung des betreffenden Stores.
(3) Der zwölfmonatige Premium Pass endet nach Ablauf von zwölf Monaten automatisch. Er verlängert sich nicht automatisch.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte sowie zwingende Rechte bei Mängeln digitaler Produkte bleiben unberührt. Soweit Playfolio während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert im Bestellprozess eingeholt. Diese AGB ersetzen keine Widerrufsbelehrung.
(5) Beim Erwerb über den Google Play Store oder den Apple App Store richten sich Zahlungsabwicklung, Bestellbestätigung und die technische Verwaltung des Abonnements zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Stores. Playfolio bestätigt eine über den eigenen Vertriebskanal erklärte Kündigung unverzüglich in Textform. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
§ 4 Playcoins
(1) Playcoins sind ausschließlich virtuelle Einheiten innerhalb des Playfolio-Spiels. Sie werden nicht gekauft. Playfolio schreibt sie als nicht auszahlbaren Spielbonus zu einer Einzahlung auf das bei Baader Bank geführte Verrechnungskonto gut. Die jeweils gutgeschriebene Anzahl und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen werden vor der jeweiligen Einzahlung im Playfolio-Prozess angezeigt.
(2) Playcoins sind ausschließlich für die innerhalb von Playfolio jeweils freigegebenen Spielfunktionen und digitalen Spielinhalte verwendbar. Sie sind weder gesetzliches Zahlungsmittel noch eine Anlage, ein Finanzinstrument, ein E-Geld-Produkt oder ein Anspruch auf eine Geld-, Depot- oder Finanzdienstleistung gegen AXIA oder die Baader Bank.
(3) Playcoins haben keinen Auszahlungs-, Rücktausch- oder sonstigen Geldwert. Sie können nicht gegen Euro, Depotguthaben, Wertpapiere oder sonstige Leistungen eingelöst, weder übertragen noch vererbt und nicht außerhalb von Playfolio gehandelt werden. Sie begründen keine Zinsen, Dividenden, Beteiligungs- oder Eigentumsrechte.
(4) Die Gutschrift von Playcoins kann an eine Einzahlung auf das Verrechnungskonto anknüpfen. Playcoins sind jedoch kein Bestandteil der Einzahlung, des Verrechnungskontos oder des Depots und erhöhen weder Guthaben noch Wertpapierbestand. Sie beeinflussen weder die Anlagestrategie noch Anlageentscheidungen oder die Wertentwicklung eines Depots und begründen keine Ansprüche im Finanzdienstleistungsverhältnis. Der Einsatz von Playcoins, Spielstände, Punkte, Erfolge und erworbene Spielgegenstände haben keine Auswirkung auf echte Finanztransaktionen.
(5) Ein freiwilliger Rücktausch oder eine Auszahlung von Playcoins erfolgt nicht, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt. Bei einer Rücknahme oder Rückzahlung einer Einzahlung vor dem Ausführungsdatum gilt ergänzend § 6 Abs. 2.
§ 5 Abgrenzung zu AXIA und Baader Bank
(1) AXIA ist ein eigenständiges Wertpapierinstitut und erbringt gegenüber Kunden, die einen gesonderten Vertrag abgeschlossen haben, die Finanzportfolioverwaltung. Baader Bank ist ein eigenständiges Kreditinstitut und führt – nach gesondertem Vertragsschluss – das Wertpapierdepot und das zugehörige Verrechnungskonto.
(2) Playfolio handelt bei zugelassenen Vertriebsdienstleistungen als vertraglich gebundener Vermittler im Namen, für Rechnung und unter der Haftung von AXIA gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Der jeweilige Vermittlerstatus, die konkrete Tätigkeit und die hierfür maßgeblichen Hinweise werden dem Nutzer vor Aufnahme einer solchen Geschäftsbeziehung gesondert und in der von AXIA vorgegebenen Form offengelegt.
(3) Playfolio nimmt keine Gelder oder Wertpapiere von Nutzern entgegen und verwahrt diese nicht. Ein Vertragsschluss über Finanzportfolioverwaltung, Depot- oder Kontoführung kommt ausschließlich mit AXIA beziehungsweise Baader Bank zustande und nur nach deren jeweiliger Annahme.
(4) AXIA und Baader Bank entscheiden jeweils eigenständig nach ihren Vertragsbedingungen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten über die Annahme, Ablehnung, Durchführung, Änderung oder Beendigung eines Finanzdienstleistungsverhältnisses. Für diese Entscheidungen und Leistungen gelten die gesonderten Vertragsunterlagen vorrangig.
§ 6 Depotanbindung und echte Finanztransaktionen
(1) Nach erfolgreichem separatem Abschluss eines Vertrags über Finanzportfolioverwaltung mit AXIA sowie eines Konto- und Depotvertrags mit Baader Bank kann Playfolio, vorbehaltlich der erforderlichen Einwilligungen und technischen Verfügbarkeit, Depot- und Kontoinformationen innerhalb der Anwendung anzeigen.
(2) Vor dem im jeweiligen Prozess angezeigten Ausführungsdatum kann der Nutzer eine noch nicht ausgeführte Einzahlung beziehungsweise den zugehörigen Anlageauftrag nach Maßgabe der gesonderten Verträge und des jeweils angezeigten Cut-off-Zeitpunkts zurücknehmen. Nicht bereits investiertes Guthaben kann anschließend nach den Bedingungen der Baader Bank auf das hinterlegte, auf den Nutzer lautende Referenzkonto ausgezahlt werden. Für eine so zurückgenommene Einzahlung werden die dafür als Spielbonus gutgeschriebenen Playcoins vom Playcoin-Saldo abgezogen. Reicht der vorhandene Playcoin-Saldo dafür nicht aus, kann ein negativer Playcoin-Saldo entstehen. Bereits vor diesem Abzug erworbene Spielgegenstände, Spielinhalte oder sonstige im Spiel freigeschaltete Vorteile verbleiben beim Nutzer. Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Auftrag bereits ausgeführt, rechtlich bindend angenommen oder eine Rücknahme aus gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr möglich ist.
(3) Nach Ausführung einer Anlage kann der Nutzer in Playfolio die Liquidierung der betroffenen Depotbestände anstoßen, soweit dies nach den gesonderten Verträgen, der vereinbarten Anlagestrategie sowie den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zulässig ist. Die Liquidierung kann zu Marktpreis-, Ausführungs-, Abwicklungs- und sonstigen Risiken führen.
(4) Aufträge oder Anfragen, die Nutzer in Playfolio zur Rücknahme einer noch nicht ausgeführten Einzahlung, zur Liquidierung von Depotbeständen oder zur Auszahlung von Guthaben auslösen, werden als Auftrag oder Auftragserteilung an die dafür zuständigen Vertragspartner weitergeleitet. Die Annahme, Prüfung, Ausführung und Abrechnung erfolgen ausschließlich nach den jeweils geltenden Verträgen mit AXIA und Baader Bank sowie den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Ein in Playfolio ausgelöster Vorgang begründet keinen Anspruch auf Ausführung zu einem bestimmten Zeitpunkt, Kurs oder Betrag.
(5) Erlöse aus einer ausgeführten Liquidierung werden dem bei Baader Bank geführten Verrechnungskonto gutgeschrieben. Auszahlungen erfolgen ausschließlich nach den Bedingungen der Baader Bank an das hinterlegte, auf den Nutzer lautende Referenzkonto.
(6) Künftige Sparpläne oder andere echte Finanztransaktionen sind keine Spielfunktionen. Ihre Verfügbarkeit, Einrichtung, Änderung, Ausführung und Beendigung bestimmen sich allein nach den gesonderten Finanzdienstleistungsverträgen und den dort vorgesehenen Prozessen.
(7) Die Nutzung des Spiels, Playcoins, Spielstände, Ranglisten und sonstige Gamification-Elemente stellt keine Anlageberatung, Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung oder Anlageempfehlung dar. Soweit im Rahmen eines gesonderten Vertragsverhältnisses regulierte Vertriebs- oder Finanzdienstleistungen erbracht werden, geschieht dies ausschließlich im Namen, für Rechnung und unter der Haftung von AXIA sowie auf Grundlage der hierfür bereitgestellten Unterlagen.
§ 7 Nutzerpflichten und verbotene Nutzung
(1) Nutzer dürfen Playfolio nur rechtmäßig, wahrheitsgemäß und entsprechend diesen AGB nutzen. Sie dürfen insbesondere keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen, keine automatisierten Zugriffe einsetzen, keine Sicherheitslücken ausnutzen, Spielstände oder Playcoins manipulieren, fremde Konten verwenden oder die Anwendung für rechtswidrige Zwecke einsetzen.
(2) Angaben im Rahmen eines Onboardings oder einer Finanzdienstleistung müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Änderungen, die für ein separates Vertragsverhältnis mit AXIA oder Baader Bank erheblich sind, sind dem jeweils zuständigen Vertragspartner nach dessen Vorgaben mitzuteilen.
§ 8 Änderungen, Verfügbarkeit und Updates
(1) Playfolio ist berechtigt, Spielinhalte, Funktionen, Benutzeroberflächen und technische Abläufe weiterzuentwickeln. Änderungen erfolgen insbesondere aus Sicherheitsgründen, zur Fehlerbehebung, zur Anpassung an neue technische Umgebungen oder gesetzliche beziehungsweise aufsichtsrechtliche Anforderungen sowie zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit.
(2) Änderungen einer kostenpflichtigen digitalen Leistung, die über die zur Vertragsmäßigkeit erforderlichen Änderungen hinausgehen, erfolgen nur bei triftigem Grund, ohne zusätzliche Kosten und ohne Beeinträchtigung des Zugangs zu geschuldeten Funktionen. Ist eine Änderung für den Nutzer nicht nur unerheblich nachteilig, informiert Playfolio rechtzeitig und klar auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung, deren Zeitpunkt sowie das gesetzliche Kündigungsrecht. Gesetzliche Rechte nach §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt.
(3) Playfolio bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Geplante Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Drittanbietern oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Playfolio können zu zeitweisen Einschränkungen führen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Sperrung und Kündigung
(1) Playfolio kann den Zugang zu einem Spielkonto vorübergehend sperren oder den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 7, bei Manipulation oder Missbrauch von Spielmechaniken, bei einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit oder Integrität von Playfolio, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei gesetzlichen beziehungsweise aufsichtsrechtlichen Gründen vor.
(2) Soweit es die Umstände zulassen, wird Playfolio den Nutzer vor einer Sperrung oder Kündigung über den Grund informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe geben. Eine sofortige Sperrung bleibt zulässig, wenn sie zur Abwehr eines Schadens, eines Sicherheitsrisikos oder eines Rechtsverstoßes erforderlich ist.
(3) Nutzer können über den in Playfolio bereitgestellten Kündigungsprozess die Löschung ihres Spielkontos und, soweit ausgewählt, die Beendigung verbundener Finanzvertragsverhältnisse bei AXIA und Baader Bank beauftragen. Die Vertragsverhältnisse bleiben rechtlich und operativ getrennt. Annahme, Prüfung und Bearbeitung erfolgen jeweils nach den maßgeblichen Vertragsbedingungen, Prozessen sowie gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben der zuständigen Vertragspartner.
(4) Die Sperrung oder Kündigung des Spielkontos sowie ein über Playfolio übermittelter Kündigungswunsch begründen keinen Anspruch auf Beendigung eines Finanzdienstleistungsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. AXIA und Baader Bank können ein Finanzdienstleistungsverhältnis nach ihren eigenen Bedingungen ablehnen, einschränken oder beenden; daraus folgt kein Anspruch auf Fortsetzung einer Depotanbindung in Playfolio. Für kostenpflichtige Leistungen gelten zusätzlich § 3 und die gesetzlichen Rechte.
§ 10 Geistiges Eigentum
Die Anwendung, Marken, Texte, Grafiken, Software, Spielmechaniken und sonstigen Inhalte von Playfolio sind urheber-, marken- oder sonstig rechtlich geschützt. Nutzern wird für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, Playfolio im vertraglich vorgesehenen Umfang privat zu nutzen. Weitergehende Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Playfolio.
§ 11 Datenschutz und Kommunikation
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Depotanbindung und zur Datenübermittlung zwischen Playfolio, AXIA und Baader Bank, ergeben sich aus den jeweils gesonderten Datenschutzhinweisen und den im Onboarding erteilten Einwilligungen.
(2) Soweit eine Einwilligung zur Anzeige oder Übermittlung von Depot- und Kontodaten erforderlich ist, kann sie mit Wirkung für die Zukunft nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzhinweise und Vertragsbedingungen widerrufen werden. Ein Widerruf kann die Verfügbarkeit der Depotanbindung in Playfolio einschränken oder ausschließen.
§ 12 Mängelrechte und Haftung
(1) Die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere für digitale Produkte, bleiben unberührt.
(2) Playfolio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Playfolio auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Playfolio bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Playfolio.
(5) Für Leistungen, Erklärungen, Entscheidungen und Pflichtverletzungen von AXIA oder Baader Bank haftet Playfolio nicht, soweit Playfolio diese nicht selbst zu vertreten hat. Ansprüche aus den jeweiligen Finanzdienstleistungsverträgen sind gegenüber dem zuständigen Vertragspartner geltend zu machen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Playfolio kann diese AGB nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers ändern, soweit die Änderung nicht ausschließlich zum Vorteil des Nutzers erfolgt oder gesetzlich zwingend ist. Wesentliche Vertragsinhalte, insbesondere Leistungsumfang, Preise und Kündigungsrechte, werden nicht durch bloße Mitteilung oder Schweigen des Nutzers geändert. Zwingende gesetzliche Anpassungsrechte bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Verbraucher ist München. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 9. September 2026
§ 15 Ergänzende Bestimmungen zu Online-Abos und Verbrauchergerichtsständen
(1) Schließt ein Verbraucher den Premium Pass über eine von Playfolio betriebene Website ab, stellt Playfolio für den dort geschlossenen Premium Pass die gesetzlich erforderliche, ständig verfügbare und leicht zugängliche elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit. Für über Google Play Store oder Apple App Store geschlossene Abonnements bleibt die Kündigung über die jeweilige Aboverwaltung des Stores möglich.
(2) Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Premium Pass über den eigenen Vertriebskanal werden insbesondere Laufzeit, Verlängerung, Abrechnungszeitraum, Gesamtpreis je Abrechnungszeitraum, Kündigungsbedingungen und die wesentlichen Funktionen klar angezeigt. Die Vertragsbestätigung und die gesetzlichen Informationen werden dem Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
(3) Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände. § 14 Abs. 2 begründet keinen ausschließlichen Gerichtsstand zu Lasten eines Verbrauchers.
Im Helpcenter findest du weitere Unterstützung.